Im HAT fit gilt die 3G-Regel
Im HAT fit gilt die 3G-Regel
Die langsam, aber stetig steigende Inzidenz in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland führt nun zu neuen Regeln und Richtlinien für das Training in unserem Fitnessstudio HAT fit. Seit Freitag, 20.08.2021 gilt im Land NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, was bedeutet, dass bei einer Inzidenz von über 35 nur noch vollständig geimpfte, genesene oder getestete Mitglieder im HAT fit trainieren dürfen. Wir bitten um dein Verständnis, dass wir Mitglieder, die keinen Nachweis vorzeigen können, nicht trainieren lassen dürfen.
Aus diesem Grund ist für das Training im HAT fit ein Nachweis zwingend erforderlich. Dies gilt sowohl für das Training an den Geräten, die Fitnesskurse und den Rehabilitationssport, nicht jedoch für die Outdoor-Kurse. Nach Überprüfung des Nachweises notiert der Mitarbeiter deinen Namen und die Art des Nachweises, so dass du, sofern du geimpft oder genesen bist, nur einmal deinen Nachweis vorzeigen musst. Ein gültiger, negativer Testnachweis muss vor jedem Training vorgezeigt werden. Ein Selbsttest genügt als Nachweis nicht. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne Test einer getesteten Person gleichgestellt.
Folgende Nachweise kannst du uns vorlegen.
- negativer PCR- oder PoC-Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
- Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV
- Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV
In den ersten Wochen kann es zu kurzen Wartezeiten an der Rezeption kommen. Wir bitten dich deshalb, wenn möglich, frühzeitig zu deinem Kurs oder deiner Trainingseinheit zu erscheinen.
Auch für den Kontaktsport in unseren verschiedenen Abteilungen bedeutet die Inzidenzstufe 2 eine Veränderung. Kontaktsport ist demnach nur noch mit bis zu 12 Personen und einem Testnachweis möglich (oder als Geimpfter bzw. Genesener). Über die Einzelheiten und den Ablauf der kommenden Trainingseinheiten der Kontaktsportarten informieren dich die Abteilungsleiter und Übungsleiter.
Informationen zur wichtigen Schutzimpfung erhältst du hier, auf der Seite der Landesregierung NRW.
Wir wissen, dass die abermalige Verschärfung der Regeln zermürbend ist, sehen aber auch den Sinn und die Notwendigkeit dahinter. Aus diesem Grund hoffen wir dein Verständnis.
Dein HAT fit-Team