Hildener Allgemeine Turnerschaft von 1864 e. V.
Hildener Allgemeine Turnerschaft von 1864 e. V.
FAQ zum Sportverbot
Update 18.05.2020
1. Wann kann ich wieder Sport bei der Hildener AT treiben?
Die Auflagen für den Sportbetrieb wurden vom Land NRW zum 11.05.2020 gelockert. Ab sofort kann man unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln wieder im HAT fit trainieren. Dies erfolgt ausschließlich nach telefonischer Anmeldung. Zurzeit gibt es ausreichend freie Plätze. Aufgrund der sehr dynamischen Situation ist zurzeit nicht absehbar, wann es weitere Lockerungen geben wird. Als Anhaltspunkt wurde vom Land NRW der 30.05.2020 in Aussicht gestellt.
Der Sportbetrieb in den weiteren Abteilungen (Breitensport, Leistungssport) wird derzeit von den Abteilungsleitern organisiert und umgestellt. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Abteilungsleiter oder Übungsleiter. Natürlich hoffen wir alle auf ein schnelles Ende dieser Einschränkung. Weitere Infos zu den einzelnen Abteilungen finden Sie hier.
2. Ist das Fitnessstudio HAT fit wieder geöffnet?
Ab sofort kann man unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln wieder im HAT fit trainieren. Dies erfolgt ausschließlich nach telefonischer Anmeldung. Zurzeit gibt es ausreichend freie Plätze. Aufgrund der sehr dynamischen Situation ist zurzeit nicht absehbar, wann es weitere Lockerungen gibt. Als Anhaltspunkt wurde vom Land NRW der 30.05.2020 in Aussicht gestellt. Natürlich hoffen wir alle auf ein schnelles Ende dieser Einschränkung. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie hier informieren.
3. Was passiert mit meinen Beiträgen?
Unserer Satzung entsprechend haben wir alle Mitgliedsbeiträge zum 01.04.2020 eingezogen. Uns ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der Beitrag in einem Sportverein nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt darstellt, sondern die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder ist, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Bitte vergleichen Sie hierzu auch die Ansichten der Verbraucherzentrale NRW. Eine Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen gefährdet zudem die Gemeinnützigkeit und damit die Zukunft des Vereins.
4. Bekomme ich Beiträge für das Fitnessstudio zurück?
Der Mitgliedsbeitrag bei der Hildener AT ist aufgeteilt in Vereinsbeitrag und abteilungsbezogenen Zusatzbeitrag. Wir bieten unseren Mitgliedern bis 19.05.2020 an, den abteilungsbezogenen Zusatzbeitrag für die Zeit des Sportverbots zu erstatten. Schreiben Sie in diesem Fall eine E-Mail an info@hildener-at.de.
5. Habe ich durch die Corona-Krise ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht aufgrund der Corona-Krise für Vereinsmitglieder nicht. Besonders jetzt, da der Verein keine neuen Mitglieder gewinnen kann, ist es umso wichtiger, dass die Zahl der Kündigungen möglichst klein bleibt. Unsere normalen Kündigungsmodalitäten sind in unserer Satzung unter § 7 nachzulesen.
6. Welche Sportangebote kann ich zuhause wahrnehmen?
Die Hildener AT hat einen YouTube-Kanal ins Leben gerufen, auf dem Videos hochgeladen werden. Verschiedene Mitarbeiter und Kurstrainer animieren zum Sport für zuhause. Mitmachen lohnt sich insbesondere deshalb, weil viele Menschen zurzeit an Bewegungsmangel leiden. Sie finden den You-Tube-Kanal der Hildener AT hier.
7. Was ist in der Zeit der Schließung im HAT fit passiert?
Im HAT fit wurden mehrere Renovierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Renovierungsmaßnahmen waren zum Teil lange geplant. Es wurden u. a. Wände gestrichen, das Parkett im Bistro, Spinningraum und um Studio wurde geschliffen und geölt, es gibt einen neuen Funktionsraum zum Dehnen, der Materialraum wurde aufgeräumt und optimiert und die Geräte im Fitnessstudio wurden neu aufgestellt. Außerdem wurde die große Herrendusche saniert und der „blaue Boden“ neu lackiert. Neue Bewegungsmelder sollen beim Energiesparen helfen. Schauen Sie doch mal in unserem Renovierungstagebuch vorbei.
8. Wie kann ich die Hildener AT unterstützen?
Sie können die Hildener AT zurzeit mit Solidarität, Treue und Optimismus unterstützen. Wie andere Vereine auch wird die Hildener AT zu einem äußerst großen Teil durch die Mitgliedsbeiträge finanziert. Unterstützen Sie den Verein, indem Sie Mitglied bleiben!
Wir bedanken uns schon jetzt für die vielen E-Mails, Briefe und Nachrichten und die darin entgegengebrachte Solidarität.
9. Wie erreiche ich zurzeit am besten die Geschäftsstelle der Hildener AT?
Die Geschäftsstelle ist wieder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten geöffnet. Sie erreichen uns am besten per E-Mail unter info@hildener-at.de und unter 02103/295910
10. Schutzmaßnahmen
Im HAT fit gibt es strenge Abstands- und Hygieneregeln. Alle Richtlinien zum Training im HAT fit finden Sie hier.